Verhaltenskodex Veltkamp

Dieser Verhaltenskodex für Lieferanten (CoC) beschreibt die Mindeststandards, die Veltkamp seinen Lieferanten (wie unten definiert) auferlegt, wenn sie mit Veltkamp Geschäfte tätigen, zusätzlich zu deren Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften im Zusammenhang mit ihren Aktivitäten.

Dieser Verhaltenskodex ist Bestandteil aller Vereinbarungen zwischen dem Lieferanten und Veltkamp.

1. Definitionen

Ein "Lieferant" ist jede natürliche oder juristische Person, die Produkte oder Dienstleistungen für Veltkamp bereitstellt. Neben den Lieferanten, die einen direkten Vertrag mit Veltkamp haben, gilt diese Definition auch für die Subunternehmer der Lieferanten.

"Vertreter von Veltkamp" bezieht sich auf die Mitarbeiter des Unternehmens und seine gesetzlichen Vertreter.


2. Managementsysteme

Der Lieferant muss über ausreichende Managementsysteme verfügen, um die Einhaltung dieses CoC oder die Einhaltung seiner eigenen gleichwertigen und der strengsten der beiden Versionen sowie aller anderen relevanten und anwendbaren Gesetze und Vorschriften zu ermöglichen. Die Funktionsweise und Qualität des Managementsystems muss der Größe, der Komplexität und dem Risiko des Geschäfts des Lieferanten entsprechen. Dies bedeutet zumindest, dass:

2.1 der Lieferant wendet einen systematischen Ansatz zur Bewertung, Abschwächung und Steuerung von Risiken im Zusammenhang mit Menschen- und Arbeitnehmerrechten, Gesundheit und Sicherheit, Unternehmensverantwortung und Umweltauswirkungen (im Folgenden als "Fragen des Verhaltenskodex" bezeichnet) an,

2.2 der Lieferant setzt sich messbare Leistungsziele in Bezug auf Fragen des Verhaltenskodex und definiert die entsprechenden Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele im Hinblick auf eine kontinuierliche Leistungsverbesserung,

2.3 alle anwendbaren Gesetze, Vorschriften und vertraglichen Anforderungen, die sich auf die Aufgaben des Lieferanten beziehen, werden ordnungsgemäß angewandt und kommuniziert, wobei die betroffenen Mitarbeiter und Geschäftspartner angemessen geschult werden,

2.4 der Lieferant muss über Systeme verfügen, die es ermöglichen, Beschwerden im Zusammenhang mit dem Verhaltenskodex zu melden (z. B. ein Klingelsystem),

2.5 der Lieferant muss in angemessener Weise sicherstellen und überwachen, dass seine eigenen Lieferanten und Unterauftragnehmer diesen Verhaltenskodex oder seinen eigenen gleichwertigen Verhaltenskodex einhalten. Der Lieferant haftet für die Leistung seiner eigenen Lieferanten wie für seine eigene Arbeit.


Von den Lieferanten wird erwartet, dass sie:

3.1.1 die Menschenrechte respektieren und sich nicht an Menschenrechtsverletzungen in ihrem Einflussbereich beteiligen,

3.1.2 ihre Auswirkungen auf die Menschenrechte identifizieren, wenn ein entsprechender Handlungsbedarf festgestellt wurde,

3.1.3 über ausreichende Abhilfemöglichkeiten im Falle von Menschenrechtsverletzungen verfügen.

3.2 Mindestrechte der Arbeitnehmer

Von den Lieferanten wird erwartet, dass sie:

3.2.1 keine Arbeitnehmer unter 15 Jahren (14 Jahren in bestimmten Entwicklungsländern) oder unter dem nach nationalem Recht geltenden Mindestalter beschäftigen, je nachdem, welches höher ist (gemäß IAO-Übereinkommen 138 über Kinderarbeit),

3.2.2 sicherstellen, dass die Beschäftigung von Jugendlichen über diesem Mindestalter, aber unter 18 Jahren, deren Ausbildung, Gesundheit, Sicherheit oder Moral nicht gefährdet,

3.2.3 das Recht der Arbeitnehmer, sich gewerkschaftlich zu organisieren, einer Gewerkschaft anzugehören und Tarifverhandlungen zu führen, uneingeschränkt anerkennen,

3.2.4 keine Formen der unfreiwilligen Arbeit anwenden,

3.2.5 keinen Arbeitnehmer diskriminieren,

3.2.6 alle Arbeitnehmer fair und mit Respekt zu behandeln.


3.3 Löhne und Arbeitszeiten

Von den Lieferanten wird erwartet, dass sie:

3.3.1 den Arbeitnehmern mindestens den Mindestlohn und die geltenden Überstundenzuschläge zahlen, wie sie in der nationalen Gesetzgebung oder in allen geltenden Tarifverträgen festgelegt sind,

3.3.2 die normalen Arbeitszeiten in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Tarifverträgen anwenden, und in Ermangelung solcher Gesetze oder Tarifverträge darf die reguläre Arbeitszeit 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten.

3.3.3 allen Arbeitnehmern innerhalb von sieben aufeinanderfolgenden Arbeitstagen mindestens einen Ruhetag zu gewähren, sofern die geltenden Gesetze nichts anderes vorsehen.

4. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Von Lieferanten wird Folgendes erwartet:

4.1 alle geltenden Arbeitsschutzvorschriften einhalten,

4.2 über eine eigene schriftliche Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinie verfügen, zeigen, dass sich das Management für die Umsetzung dieser Richtlinie einsetzt, und die Verantwortlichkeiten für diese Richtlinie innerhalb der Organisation delegiert haben,

4.3 sicherstellen, dass alle betrieblichen Ressourcen, wie Regeln und Verfahren, vorhanden sind und allen Mitarbeitern mitgeteilt werden,

4.4 Gewährleistung wirksamer Notfall- und Reaktionsverfahren,

4.5 das Bewusstsein seiner Mitarbeiter für Gesundheits- und Sicherheitsthemen zu fördern, durch offene Kommunikation für sicherheitsorientiertes Denken zu sorgen und für eine angemessene Schulung des eigenen Personals zu sorgen,

4.6 die eigene Gesundheits- und Sicherheitsleistung und -risiken durch ordnungsgemäß durchgeführte Arbeitsplatzinspektionen und Audits messen und kontrollieren,

4.7 alle Vorfälle im Zusammenhang mit Gesundheit und Sicherheit melden und untersuchen.


5. Umweltauswirkungen

Von Lieferanten wird Folgendes erwartet:

5.1 alle in den einschlägigen Gesetzen und Vorschriften sowie Umweltgenehmigungen festgelegten Umweltanforderungen einhalten,

5.2 Verantwortlichkeiten für Umweltthemen innerhalb seiner Organisation delegieren,

5.3 sicherstellen, dass seine Mitarbeiter über ausreichendes Know-how und Erfahrung in Bezug auf Umweltthemen sowie über die Instrumente verfügen, die es ihnen ermöglichen, in Bezug auf ihre Verantwortung effektiv zu handeln,

5.4 sicherstellen, dass schriftliche Anweisungen zu allen Prozessen mit potenziellen Auswirkungen auf die Umwelt, wie z. B. Lagerung und Umgang mit gefährlichen Stoffen, verfügbar sind und dass relevante Informationen an alle beteiligten Mitarbeiter kommuniziert werden,

5.5 bei der Prävention von Notfällen proaktiv sein und die Fähigkeit sicherstellen, angemessen auf solche Ereignisse zu reagieren, indem vorbeugende und korrigierende Maßnahmen analysiert, identifiziert und umgesetzt werden,

5.6 systematisch mit Verstößen und Beschwerden umgehen und diese an Mitarbeiter und externe Stakeholder, einschließlich Veltkamp, ​​kommunizieren, sofern dem Unternehmen dadurch ein Schaden entstanden ist,

5.7 Stellen Sie Veltkamp ggf. aktuelle Materialsicherheitsdatenblätter (MSDS oder SDB) sowie alle anderen von Veltkamp angeforderten relevanten Dokumente und Informationen zur Verfügung.

6. Verantwortungsvolles Geschäft

Der Lieferant muss seine Geschäfte in voller Übereinstimmung mit den Verhaltensregeln und Lieferbedingungen von Veltkamp führen. Dies bedeutet unter anderem, dass der Lieferant:

6.1 Geschäfte in voller Übereinstimmung mit allen geltenden Kartell- und Wettbewerbsgesetzen führen,

6.2 Situationen vermeiden, in denen ein Interessenkonflikt zwischen dem Lieferanten und Veltkamp besteht,

6.3 alle geltenden Antikorruptionsgesetze einhalten, einschließlich der Weigerung, Bestechungsgelder oder die Zahlung von Tempogeld anzunehmen oder etwas Wertvolles zu übergeben, mit der Absicht, Geschäfte zu tätigen oder Gewinne oder Vorteile zu erzielen,

6.4 muss alle Regeln und Vorschriften bezüglich der Sicherheits- und Qualitätsanforderungen an Produkte und Dienstleistungen einhalten, einschließlich der von Veltkamp festgelegten,

6.5 Transparenz und Genauigkeit aller Daten über die Geschäftstätigkeit, die Unternehmensorganisation und die Finanzlage

Aufzeichnung und Berichterstattung über die Leistung in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften.

Wenn der Lieferant mit Veltkamp Geschäfte macht, bedeutet dies unter anderem, dass:

6.6 Veltkamp-Vertreter tragen ihre Reise- und Unterbringungskosten bei Besuchen beim Lieferanten, bei Konferenzen, Referenzfabriken usw. stets selbst.

6.7 Veltkamp-Vertretern dürfen keine Geschenke, Bewirtungen oder Kostenerstattungen angeboten werden, die im Hinblick auf potenzielle Geschäftstransaktionen als unangemessen oder unangemessen angesehen werden könnten.


7. Allgemeine Anforderungen

Von Lieferanten wird Folgendes erwartet:

7.1 jeden Verstoß gegen diesen Verhaltenskodex unverzüglich direkt an Veltkamp melden. Der Lieferant und alle seine Mitarbeiter können Bedenken vertraulich melden
Leiter QHSE und Interne Revision.

7.2 auf Anfrage von Veltkamp Informationen und Daten zu den in diesem Verhaltenskodex genannten Aspekten bereitzustellen, es sei denn, dies wäre mit seinen gesetzlichen Pflichten zur Offenlegung von Informationen unvereinbar.

7.3 Gestatten Sie Veltkamp oder von Veltkamp beauftragten Dritten, die für den Lieferanten angemessen akzeptabel sind, in Anwesenheit des Lieferanten eine Prüfung der von diesem Verhaltenskodex abgedeckten Aktivitäten des Lieferanten durchzuführen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Einrichtungen von des Lieferanten und relevanter Passagen aus den Büchern und Aufzeichnungen. Auf Verlangen des Lieferanten werden alle an einem solchen Audit beteiligten Parteien eine Geheimhaltungsvereinbarung über die bei dem Audit festgestellten Sachverhalte abschließen.


8. Ausführung

8.1 Stellt Veltkamp fest, dass der Lieferant die in diesem Verhaltenskodex beschriebenen Anforderungen und Erwartungen nicht erfüllt, wird Veltkamp Anweisungen erteilen und angeben, welche Punkte korrigiert oder verbessert werden müssen. Der Lieferant hat dann unverzüglich nach den Weisungen von Veltkamp Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Veltkamp behält sich jedoch das Recht vor, bei einem Verstoß gegen diesen Verhaltenskodex Daueraufträge zu stornieren, zukünftige Aufträge auszusetzen oder den Vertrag mit den Lieferanten zu kündigen.

8.2 Sollte der Hauptvertrag zwischen Veltkamp und dem Lieferanten, zu dem dieser Verhaltenskodex eine Anlage bildet, weitere Kündigungsklauseln enthalten, gehen beide Parteien dennoch davon aus, dass ein Verstoß gegen diesen Verhaltenskodex als Vertragsbruch angesehen werden kann Veltkamp berechtigt, den Vertrag zu kündigen. aufzulösen.

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