Einkaufsbedingungen
Veltkamp BV ®

Anwendbarkeit

Artikel 1

1.1. Diese Kaufbedingungen gelten für alle (Handels-) Transaktionen, bei denen Veltkamp BV als Käufer von Waren und / oder Dienstleistungen Dritter auftritt, einschließlich Verträgen über die Ausführung von Arbeiten.

1.2. Standard- (Verkaufs-) Bedingungen des Auftragnehmers oder Verkäufers und / oder Abweichungen von den Einkaufsbedingungen von Veltkamp BV gelten nur, wenn diese Bedingungen von Veltkamp BV akzeptiert oder schriftlich bestätigt wurden.


Artikel 2

2.1. Diese Kaufbedingungen gelten für alle Anfragen, Angebote und Vereinbarungen, bei denen Veltkamp BV als Käufer von Waren auftritt.

2.2. Eine Abweichung von diesen Bedingungen kann nur erfolgen, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.

 

Abschluss der Vereinbarung

Artikel 3

3.1. Ein Angebot ist unwiderruflich, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

3.2. Ein Angebot ist 30 Tage gültig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

3.3. Wenn eine schriftliche Bestellung - gemäß dem Angebot - auf ein Angebot des Verkäufers folgt, wird der Vertrag geschlossen, wenn Veltkamp B.V. das sendet Bestellung an Verkäufer.

3.4. Wenn eine mündliche Abtretung - gemäß dem Angebot - auf das Angebot folgt, wird die Vereinbarung zum Zeitpunkt der Erteilung dieser Abtretung geschlossen. Im Falle einer solchen mündlichen Zusage erfolgt die Vollstreckung nicht früher als am Versandzeitpunkt von Veltkamp B.V. der schriftlichen Bestätigung der Abtretung, außer wenn Veltkamp B.V. hat dem Verkäufer beim Abschluss des Vertrages eine Bestellnummer gegeben.

3.5. Veltkamp B.V. hat das Recht, Änderungen und Ergänzungen am Angebot vorzunehmen. In diesem Fall wird die Vereinbarung geschlossen, wenn Veltkamp B.V. erhält eine schriftliche Bestätigung der Bestellung gemäß dem geänderten oder ergänzten Angebot oder wenn der Verkäufer tatsächlich beginnt mit der Ausführung der Vereinbarung.

3.6. Der Verkäufer ist auf Wunsch von Veltkamp B.V. Bestätigen Sie die Zuordnung schriftlich. Der Verkäufer ist dann verpflichtet, diese Bestätigung innerhalb von 14 Tagen vorzunehmen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

3.7. Bei der Ausführung von Rahmenverträgen kommt der Vertrag zu dem Zeitpunkt zustande, zu dem Veltkamp B.V. sendet die Bestellung für eine (Teil-) Lieferung im Rahmen der Rahmenvereinbarung.

3.8. Von Veltkamp B.V. für die Ausführung der Vereinbarung (auch vor bei Vertrag) oder von Veltkamp B.V. Genehmigte Spezifikationen, Zeichnungen, Modelle, Spezifikationen, Anweisungen, Inspektionsvorschriften und dergleichen, unabhängig davon, wie sie ausgeführt werden, sind Teil der Vereinbarung, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

 

Preise

Artikel 4

4.1. Die Preise sind fest und, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, in Euro ohne Umsatzsteuer angegeben. Die Steuern und Abgaben gehen zu Lasten des Verkäufers die in Bezug auf die Lieferung fällig sind.

4.2. Die Preise beinhalten, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, die Kosten für Transport, Zollabfertigung, Versicherung und Verpackung mit Ausnahme der Leihverpackung.

 

Lieferung

Artikel 5

5.1. In diesem Artikel umfasst die Lieferung auch die Teillieferung.

5.2. Die Lieferung muss am vereinbarten Ort und zum vereinbarten Zeitpunkt erfolgen.

5.3. Der Verkäufer wird Veltkamp B.V. unverzüglich schriftlich benachrichtigen. sobald er weiß oder vermutet, dass er die Vereinbarung nicht erfüllen kann. Der Verkäufer gibt die (möglichen) Ursachen der Nichteinhaltung an. In diesem Fall haben der Verkäufer und Veltkamp B.V. diskutieren, wie mit der aufgetretenen Situation umgegangen werden soll, unter der Voraussetzung, dass die endgültige Entscheidungsbefugnis in dieser Hinsicht bei Veltkamp B.V. unbeschadet der Rechte, die Veltkamp B.V. kann aus dem Gesetz und der Vereinbarung ableiten.

5.4. Wenn Veltkamp B.V. - aus irgendeinem anderen Grund als Missbilligung - kann nicht um Waren zu erhalten, die zum vereinbarten Zeitpunkt geliefert werden sollen, muss Veltkamp B.V. nicht in der Standardeinstellung. In diesem Fall bleibt die Ware auf Risiko des Verkäufers und der Verkäufer verwendet die Ware als erkennbares Eigentum (dies in Abweichung von Artikel 7 Absatz 1) von Veltkamp B.V. gegen eine zu vereinbarende Gebühr. Lagerung, Sicherheit und Versicherung zur Zufriedenheit von Veltkamp B.V..

5.5. Während der Lagerung ergreift der Verkäufer alle angemessenen Maßnahmen gegen eine schriftlich zu vereinbarende Gebühr, um eine Verschlechterung der Qualität der Ware zu verhindern.

5.6. Der Verkäufer stellt der zu liefernden Ware alle verfügbaren Unterlagen zur Verfügung, die für den ordnungsgemäßen Gebrauch der Ware bestimmt sind, sowie alle Inspektions-, Beprüfungs-, Test- und Garantiezertifikate.

5.7. Der Verkäufer zahlt bei Veltkamp B.V. Beachten Sie die geltenden Sicherheits- und sonstigen für ihn geltenden Hausregeln. Veltkamp B.V. stellt diese Regeln auf Anfrage zur Einsicht zur Verfügung.

5.8. Die Inspektion, Inspektion, Kontrolle und / oder Prüfung von Waren gemäß Artikel 12 stellt keine Lieferung oder den Empfang oder die Übertragung von Risiken dar.

 

Verpackung und Versand

Artikel 6

6.1. Die Ware muss ordnungsgemäß verpackt sein und den Anweisungen von Veltkamp B.V. markiert werden.

6.2. Alle Verpackungen mit Ausnahme der vom Verkäufer als solche gekennzeichneten Leihverpackungen werden zum Zeitpunkt der Lieferung Eigentum von Veltkamp B.V. Veltkamp B.V. kann auf dieses Eigentumsrecht verzichten und den Verkäufer zur Rücknahme der Verpackung verpflichten.

6.3. Rückgabe von Leihverpackungen und deren Verpackung Veltkamp B.V. Die Immobilie wünscht nicht, geht auf Kosten und Risiko des Verkäufers und findet an einem vom Verkäufer festzulegenden Bestimmungsort statt. Wenn der Verkäufer kein Ziel angibt, kann Veltkamp B.V. das Recht, die Ware an die Adresse des Verkäufers zu senden.

6.4. Der Verkäufer haftet für Schäden, die durch oder im Zusammenhang damit entstehen, dass die Verpackung nicht den Bestimmungen von Absatz 1 entspricht.

 

Eigentum und Risiko

Artikel 7

7.1. Das Eigentum an und das Risiko für die zu liefernde Ware gehen zum Zeitpunkt der Lieferung über, sobald die Ware von Veltkamp B.V. am vereinbarten Lieferort geliefert wird. unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 12 Absatz 6 eingegangen sind.

7.2. Entgegen den Bestimmungen von Absatz 1 geht das Eigentum an den verschiedenen zu liefernden Waren zum Zeitpunkt der Zahlung dieser Waren oder zu dem Zeitpunkt über, zu dem Veltkamp B.V. erfordert die Übertragung des Eigentums vor der Lieferung. Der Verkäufer markiert dann die betreffende Ware als erkennbares Eigentum von Veltkamp B.V. und Veltkamp B.V. von Verlust, Beschädigung und Ausübung von Rechten durch Dritte freizustellen. Die Ware ist zwischen dem Zeitpunkt des Eigentumsübergangs und der tatsächlichen Lieferung auf Gefahr des Verkäufers. Der Verkäufer ist verpflichtet, die im vorstehenden Satz genannten Waren gegen alle Risiken und auf seine Kosten zu versichern.

7.3. Veltkamp B.V. hat das Recht, vor der Zahlung zusätzlich zu oder anstelle des Eigentumsübergangs zu verlangen, dass der Verkäufer eine bedingungslose und unwiderrufliche Bankgarantie von Veltkamp B.V. für sein Konto hat. akzeptables Bankinstitut, um die Erfüllung der Verpflichtung des Verkäufers sicherzustellen.

 

Werkzeuge

Artikel 8

8.1. Der Veltkamp B.V. dem Verkäufer oder im Auftrag von Veltkamp B.V. zur Verfügung gestellt. Materialien, Zeichnungen, Modelle, Anweisungen, Spezifikationen, Software, Werkzeuge und andere vom Verkäufer gekaufte oder hergestellte Ressourcen, die in irgendeiner Weise eine unterstützende Funktion für den Verkäufer für die zu liefernde Ware haben, bleiben Eigentum von Veltkamp B.V. oder werden Eigentum von Veltkamp B.V. zum Zeitpunkt des Kaufs oder der Herstellung.

8.2. Der Verkäufer ist verpflichtet, die im vorstehenden Absatz genannten Geräte als identifizierbares Eigentum von Veltkamp B.V. zu kennzeichnen, in gutem Zustand zu halten und auf Kosten des Verkäufers gegen alle Risiken zu versichern, solange der Verkäufer Inhaber von Veltkamp B.V. in Bezug auf diese Geräte ist. auftritt.

8.3. Die Art der Verwendung der Hilfsmittel erfolgt vollständig auf Risiko des Verkäufers.

8.4. Der Verkäufer stellt die Hilfsmittel auf ersten Wunsch von Veltkamp B.V. an Veltkamp B.V. verfügbar, spätestens jedoch zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren, auf die sich die Geräte beziehen.

8.5. Der Verkäufer darf die Hilfsmittel nur zum Nutzen und im Rahmen der Lieferung an Veltkamp B.V. verwenden, es sei denn, Veltkamp B.V.

8.6. Änderung oder Abweichung von der von Veltkamp B.V. Geräte, die zur Verfügung gestellt oder genehmigt werden, sind nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch Veltkamp B.V. zulässig.

 

Änderungen

Artikel 9

9.1. Veltkamp B.V. hat das Recht, unter gebührender Beachtung der Angemessenheit und Fairness vom Verkäufer Änderungen in Art und Größe der gelieferten Waren zu verlangen. Die Änderungen sind möglicherweise nicht so beschaffen, dass nicht vernünftigerweise erwartet werden kann, dass der Verkäufer den Vertrag geschlossen hat, wenn er die Änderungen im Voraus bemerkt hätte. Veltkamp B.V. macht eine schriftliche Erklärung über die erforderlichen Änderungen.

9.2. Innerhalb von 14 Tagen nach Absendung der im vorherigen Absatz genannten schriftlichen Erklärung teilt der Verkäufer dies Veltkamp B.V. auch welche Konsequenzen die Änderungen für Preis und Lieferzeit haben werden. Veltkamp B.V. hat das Recht, den Vertrag aufzulösen, wenn der vom Verkäufer für Veltkamp B.V. sind nicht akzeptabel. Veltkamp B.V. hat das Recht, die Vereinbarung aufzulösen. nicht unvernünftig Land nutzen. Im Falle einer Auflösung kann Veltkamp B.V. dem Verkäufer alle angemessenen Kosten zu erstatten, die dem Verkäufer bis zu diesem Zeitpunkt in direktem Zusammenhang entstanden sind mit der aufgelösten Vereinbarung.

 

Abrechnung und Zahlung

Artikel 10

10.1. Die Abrechnung erfolgt an der angegebenen Rechnungsadresse zur gleichen Zeit oder unmittelbar nach Lieferung der Ware, vollständig angegeben durch Nummer und Typ, unter Angabe der Bestellnummer und gemäß den Anweisungen von Veltkamp B.V..

10.2. Die Zahlung abzüglich etwaiger Kreditbeschränkungen erfolgt innerhalb von 30 Kalendertagen nach Erhalt der Rechnung, sofern die Ware von Veltkamp B.V. eingegangen sind und es hat keine Einwände gegen die Art und Weise erhoben, in der die Vereinbarung vor Ablauf dieser Frist durchgeführt wurde. Die Zahlung des Kaufpreises bedeutet in keiner Weise einen Verzicht auf ein Recht.

 

Qualität und Garantie

Artikel 11

11.1. Der Verkäufer garantiert, dass die gelieferte Ware wie vereinbart ist und daher unter anderem neu (sofern nicht schriftlich anders vereinbart), fehlerfrei, für den Zweck, für den sie bestimmt ist, geeignet ist und den einschlägigen gesetzlichen Anforderungen und behördlichen Vorschriften entspricht. sowie die Anforderungen der Sicherheits- und Qualitätsstandards der Branche.

11.2. Der Verkäufer hat eine Garantiezeit von mindestens einem Jahr für die Ware. Der Ablauf der Garantiezeit berührt nicht die Rechte von Veltkamp B.V. kann aus dem Gesetz und der Vereinbarung ableiten. Die vereinbarte Garantie in diesem Zeitraum impliziert in jedem Fall, dass der Verkäufer über Veltkamp B.V. wird den dem Verkäufer innerhalb der Garantiezeit schriftlich gemeldeten Mangel so bald wie möglich auf Kosten des Verkäufers einschließlich der zusätzlichen Kosten beheben. Wenn der Verkäufer Waren oder Teile davon aufgrund einer Verpflichtung geändert, repariert oder ersetzt hat, gilt für diese Waren oder Teile die volle Garantiezeit. wieder in Betrieb gehen.

 

Inspektion, Kontrolle und Prüfung

Artikel 12

12.1. Inspektion, Kontrolle und / oder Prüfung durch oder im Auftrag von Veltkamp B.V. kann sowohl vor der Lieferung als auch während oder nach der Lieferung erfolgen. Zu diesem Zweck gewährt der Verkäufer Zugang zu den Orten, an denen die Waren hergestellt oder gelagert werden, und kooperiert mit den von Veltkamp B.V. gewünschte Inspektionen, Inspektionen, Kontrollen und / oder Tests. Diese Zusammenarbeit umfasst auch die Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen und Informationen

12.2. Der Verkäufer informiert Veltkamp B.V. auf seine Bitte hin rechtzeitig darüber informiert, zu welchem ​​Zeitpunkt Inspektionen, Inspektionen, Kontrollen und / oder Tests ohne Veltkamp B.V. es ist verpflichtet, dass diese tatsächlich zu diesen Zeiten stattfinden.

12.3. Der Verkäufer ist berechtigt, bei Inspektionen, Inspektionen, Kontrollen und / oder Tests anwesend zu sein.

12.4. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, gehen die Kosten für Inspektionen, Inspektionen, Kontrollen und / oder Tests zu Lasten des Verkäufers. Dies gilt auch für Nachprüfungen, Nachprüfungen, Nachprüfungen und/oder Nachprüfungen.

12.5. Wenn während der Inspektion, Inspektion, Kontrolle und / oder Prüfung vor, während oder nach der Lieferung die Waren ganz oder teilweise abgelehnt werden, kann Veltkamp B.V. Melden Sie dies dem Verkäufer schriftlich. Diese Benachrichtigung dient als Standardmitteilung. Darüber hinaus hat Veltkamp B.V. dem Verkäufer die Möglichkeit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist gemäß der Bestellung zu liefern. Wenn der Verkäufer diese Gelegenheit nicht nutzt oder nicht ordnungsgemäß liefert, wird Veltkamp B.V. das Recht, die Abtretung ohne weitere Inverzugsetzung aufzulösen. Veltkamp B.V. hat auch dieses Recht, wenn die Lieferung je nach Art oder Bestimmungsort nicht mehr möglich oder sinnvoll ist.

12.6. Im Falle der Ablehnung der Ware während oder nach der Lieferung bleiben Eigentum und Risiko beim Verkäufer und daher niemals bei Veltkamp B.V. bestanden haben.

12.7. Wenn die Ware unabhängig von den Ergebnissen einer Inspektion, Inspektion, Kontrolle und / oder Prüfung nicht den Bestimmungen von Artikel 11 zu entsprechen scheint, behält Veltkamp B.V. Alle Rechte, die das Gesetz und die Vereinbarung mit diesem Mangel verbinden.

12.8. Veltkamp B.V. hat das Recht, die Waren auf Kosten des Verkäufers zu reparieren oder reparieren zu lassen oder ersetzen zu lassen, wenn nach Rücksprache mit dem Verkäufer vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass der Verkäufer sie nicht rechtzeitig oder ordnungsgemäß reparieren oder ersetzen kann oder will. Veltkamp B.V. kann auf die Konsultation verzichten, wenn dringende Umstände Veltkamp B.V. erfordern das.

12.9. Wenn Inspektion, Inspektion, Kontrolle und / oder Prüfung durch einen unabhängigen das Ergebnis ist für den Verkäufer und Veltkamp B.V. Dies gilt entsprechend für eine erneute Überprüfung, Überprüfung, erneute Überprüfung und / oder erneute Prüfung.

 

Vertraulichkeit

Artikel 13

13.1. Der Verkäufer hält alle Informationen direkt oder indirekt vor oder über Veltkamp B.V. geheim. bekannt geworden ist und von dem festgestellt wird, dass es vertraulich ist oder von dem er die Vertraulichkeit angemessen anerkennen sollte.

13.2. Der Verkäufer verpflichtet sich schriftlich gegenüber Dritten, die an der Erfüllung der Vereinbarung beteiligt sind, die Geheimhaltung zu wahren, oder tut dies diese Dritten durch Veltkamp B.V. Unterzeichnen Sie die vorgeschlagene Vertraulichkeitserklärung.

13.3. Dem Verkäufer ist es nicht gestattet, mit der Vereinbarung verbundene Dokumente wie Zeichnungen, Diagramme und dergleichen zu reproduzieren oder zur Einsichtnahme durch Dritte zur Verfügung zu stellen, außer mit schriftlicher Genehmigung von Veltkamp B.V..

13.4. Der Verkäufer ist aufgrund gemeinsamer Entwicklungen von Veltkamp B.V. und Verkäufer und Waren und / oder Dienstleistungen, die ohne die schriftliche Genehmigung von Veltkamp B.V. im Auftrag Dritter verwendet werden.

 

Rechte an geistigem Eigentum und andere Rechte Dritter

Artikel 14

14.1. Der Verkäufer garantiert, dass die Verwendung der vom Verkäufer gelieferten Waren oder der von ihm im Auftrag von Veltkamp B.V. gelieferten Waren durch Veltkamp B.V. gekaufte oder hergestellte Werkzeuge verletzen kein geistiges Eigentum oder andere Rechte Dritter. Soweit (intellektuell Eigentumsrechte Dritter stellt der Verkäufer sicher, dass Veltkamp B.V. erwirbt das Nutzungsrecht ohne Veltkamp B.V. Neben dem vereinbarten Kaufpreis fallen zusätzliche Kosten an. Veltkamp B.V. ist berechtigt, das Nutzungsrecht auf Kosten des Verkäufers direkt mit dem Dritten oder den betroffenen Parteien zu vereinbaren.

14.2. Wenn sich herausstellt, dass die Verwendung durch Veltkamp B.V. Wenn in Absatz 1 ein (geistiges Eigentum) Recht Dritter verletzt oder zu verletzen droht, ist der Verkäufer verpflichtet:
* oder Ersatz der relevanten Waren oder Ressourcen durch gleichwertige Waren, die nicht die Rechte Dritter verletzen;
* oder ein Nutzungsrecht für die relevanten Waren oder Ressourcen zu erhalten;
* oder Änderung der relevanten Waren oder Ressourcen, damit der Verstoß behoben wird;
alles a) in Absprache mit Veltkamp B.V. und b) ohne dies für Veltkamp B.V. zusätzliche Kosten entstehen außerhalb des vereinbarten Kaufpreises und c) ohne dass die Nutzungsmöglichkeiten eingeschränkter sind als die der ursprünglich zu liefernden Waren und/oder Hilfsmittel.

14.3. Der Verkäufer stellt Veltkamp B.V. gegen Schadensersatzansprüche oder Strafen, die sich aus einer Verletzung von (geistigen Eigentums-) Rechten Dritter ergeben, und er erstattet Veltkamp B.V. Schäden, die durch Verstöße entstehen.

 

Ersatzteile

Artikel 15

15.1 Der Verkäufer ist verpflichtet, Ersatzteile gemäß der Verkehrsmeinung für den betreffenden Artikel für einen angemessenen Zeitraum auf Lager zu halten, auch wenn die Produktion dieses Artikels inzwischen eingestellt wurde. Veltkamp B.V. kann den Verkäufer auffordern, ihn über den Zeitpunkt der Beendigung der Produktion zu informieren.

 

Übertragen

Artikel 16

16.1. Dem Verkäufer ist es nicht gestattet, die für den Verkäufer aus dem Vertrag resultierenden Rechte und Pflichten ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Veltkamp B.V. ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.

16.2. Dem Verkäufer ist es nicht gestattet, die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Veltkamp B.V. ganz oder teilweise an Dritte auszulagern. Veltkamp B.V. hat das Recht, der Erlaubnis Bedingungen beizufügen.

16.3. In dringenden Fällen und wenn nach Rücksprache mit dem Verkäufer vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass der Verkäufer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt oder nicht nachkommen kann, ist der Verkäufer auf Antrag von Veltkamp B.V. die Erfüllung der Vereinbarung ganz oder teilweise an Dritte auf Rechnung und Gefahr des Verkäufers ohne dass dies den Verkäufer von seinen Verpflichtungen aus der Vereinbarung befreit. Veltkamp B.V. hat das Recht, den Vertrag auf Kosten des Verkäufers direkt mit Veltkamp B.V. sich für Dritte zu entscheiden.

 

Haftung

Artikel 17

17.1. Der Verkäufer ist verpflichtet, alle Schäden zu ersetzen, die Veltkamp B.V. leidet durch oder im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrages durch den Verkäufer. Die Entschädigungspflicht des Verkäufers erstreckt sich nicht auf Umsatzschäden und Schäden aufgrund von Produktionsausfällen, es sei denn, der Verkäufer ist gegen diesen Schaden versichert.

17.2. Der Verkäufer stellt Veltkamp B.V. gegen alle Schadensersatzansprüche Dritter nach Absatz 1. Zu den Dritten in diesem Absatz gehören Mitarbeiter von Veltkamp B.V. und diejenigen, die von Veltkamp B.V. arbeiten.

17.3. Der Verkäufer ist verpflichtet, eine angemessene Versicherung gegen seine Haftung und Risiken abzuschließen, wie in den vorhergehenden Absätzen beschrieben.

 

Versicherung

Artikel 18

18.1. Auf Wunsch von Veltkamp B.V. der Verkäufer muss die Richtlinien für die Prüfung von Versicherungen vorlegen, zu deren Abschluss der Verkäufer gemäß den vorgenannten Bestimmungen verpflichtet ist.

18.2. Im Zusammenhang mit seiner möglichen Haftung gegenüber Veltkamp B.V. Um eine Leistung aus einem Versicherungsvertrag in Anspruch zu nehmen, muss der Verkäufer sicherstellen, dass diese Leistungen direkt an Veltkamp B.V. passieren; zu diesem Zweck hat Veltkamp B.V. erfordern, dass:
* Verkäufer des Versicherungsvertrags für Veltkamp B.V. oder das
* Verkäufer jeglicher Versicherungsanspruch gegenüber Veltkamp B.V. Übertragung nach Ermessen von Veltkamp B.V. Verkäufer weist Veltkamp B.V. eine unwiderrufliche Vollmacht, um eine Entschädigung zu erhalten.

18.3. Die Versicherung des Verkäufers schränkt seine Haftung oder Mithaftung von Veltkamp B.V. nicht ein.

 

Kündigung

Artikel 19

19.1. Veltkamp B.V. hat die Befugnis, den Vertrag durch eine schriftliche Mitteilung an den Verkäufer vorzeitig zu kündigen, sofern dies aus hinreichenden zwingenden Gründen erfolgt. Unmittelbar nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung muss der Verkäufer die Vertragserfüllung einstellen. Veltkamp B.V. und der Verkäufer wird sich dann über die Folgen einer solchen Kündigung beraten, unter der Annahme, dass der Verkäufer Anspruch auf eine angemessene Entschädigung hat, die nicht aus einer Entschädigung für Produktionsausfall und Gewinnverlust besteht. Die Bestimmungen dieses Absatzes gelten nicht für die in den Absätzen 2 und 3 genannten Fälle.

19.2. Wenn der Verkäufer die Vereinbarung nicht erfüllt, sowie im Falle seiner Insolvenz oder Aussetzung der Zahlung und im Falle einer Schließung, Liquidation oder Übernahme oder einer vergleichbaren Situation des Unternehmens des Verkäufers, gerät der Verkäufer per Gesetz in Verzug und Veltkamp B.V. das Recht a) den Vertrag einseitig ganz oder teilweise durch eine schriftliche Mitteilung an den Verkäufer zu kündigen; b) Zahlungsverpflichtungen aussetzen; c) die Vertragserfüllung ganz oder teilweise auf Kosten und Gefahr des Verkäufers an Dritte zu übertragen, alles ohne Veltkamp B.V. ist verpflichtet, eine Entschädigung zu leisten und unbeschadet von Veltkamp B.V. weitere Rechte, einschließlich des Gesetzes von Veltkamp B.V. auf volle Entschädigung.

19.3. Alle Behauptungen, dass Veltkamp B.V. Sollten Sie den Verkäufer gemäß diesem Artikel haben oder erhalten, sind sie sofort fällig und zahlbar.

19.4. Wenn sich der Verkäufer auf die Nichtzuschreibbarkeit des Mangels stützt, gelten die Absätze 2 und 3 entsprechend.

 

Anwendbares Recht und Streitigkeiten

Artikel 20

20.1. Das niederländische Recht gilt ausschließlich für die Vereinbarung und alle sich daraus ergebenden Vereinbarungen.

20.2. Alle Streitigkeiten (einschließlich solcher, die nur von einer der Parteien als solche betrachtet werden), die zwischen Parteien aufgrund dieser Vereinbarung oder der sich daraus ergebenden Vereinbarungen entstehen können, werden vom zuständigen Gericht im Distrikt entschieden, sofern das Gesetz Alkmaar, Niederlande nichts anderes vorsieht.

20.3. Entgegen den Bestimmungen von Absatz 2 hat Veltkamp B.V. das Recht zu bestimmen, dass der Streit durch ein Schiedsverfahren beigelegt wird. In diesem Fall findet das Schiedsverfahren gemäß den Bestimmungen des niederländischen Schiedsinstituts (N.A.I.) in Rotterdam, Niederlande.

20.4. Es gelten weder die Bestimmungen des Wiener Kaufrechts als auch künftige internationale Regelungen zum Kauf / Verkauf von beweglichen Sachen, deren Auswirkungen von den Parteien ausgeschlossen werden können.